Softwareprojekte für den Öffentlichen Sektor mit VS-NfD, Ü und ISO

Cyber Security

Sichere Softwarelösungen für den Öffentlichen Sektor

Softwareprojekte für den Öffentlichen Sektor sind eines unserer Steckenpferde. Wir haben die Ehre viele der aktuell gesellschaftlich relevanten Projekte begleiten zu dürfen: Ein zentrales Notrufsystem, Funk-Aufklärung im Verteidigungsbereich, ein Wasserverwaltungssystem für das Umweltministerium und einige andere. Bedingung für diese Projekte ist ein ernster Umgang mit Datenschutz und Datensicherheit, sowie Akkreditierungen auf Unternehmens- wie auch persönlicher Ebene. Unsere internen Systeme laufen ausschließlich in unserer eigenen Infrastruktur, geschützt durch ungewöhnliche Sicherheitsmaßnahmen. Softwareprojekte für den Öffentlichen Sektor verbieten verständlicherweise den Einsatz von Datenschutz-bedenklichen Cloud-Tools. Zudem sind viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen persönlich akkreditiert und sicherheitsüberprüft.

Die Sicherheitsüberprüfung

„…in Deutschland ist ein Verfahren zur Überprüfung einer Person, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll. Für den Bund sind Voraussetzungen und Verfahren im Sicherheitsüberprüfungsgesetz geregelt. Daneben bestehen Sicherheitsüberprüfungsgesetze der Länder.

Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übt beispielsweise aus, wer Zugang zu Verschlusssachen hat oder ihn sich verschaffen kann, die in die Geheimhaltungsgrade STRENG GEHEIM, GEHEIM oder VS-VERTRAULICH eingestuft sind oder an einer sicherheitsempfindlichen Stelle innerhalb einer lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtung beschäftigt ist (§ 1 Abs. 2 SÜG).

Zusätzlich kann sich die Pflicht zur Sicherheitsüberprüfung aus anderen Gesetzen ergeben. Beispielsweise sieht § 37 Abs. 3 SG für alle Personen eine einfache Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz vor, deren erstmalige Berufung in ein Dienstverhältnis als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit beabsichtigt ist. Entsprechendes gilt für Personen, die für das Bundeskriminalamt tätig werden sollen (§ 68 BKAG).“

Quelle: Wikipedia

Unser Portfolio

Innovations­projekte

Egal ob Digitalisierung, Smart City oder Künstliche Intelligenz: Allen Anfang macht eine methodisch erarbeitete Produktvision.

Projektsteuerung & Optimierung

Als externe Begleitung rund um Entwicklungsprozesse, Rollenschärfung und Controlling sichern wir Budget und Termine ab.

Anwendungsentwicklung

Wenn ein Produkt von der Stange nicht ausreicht: Wir entwickeln individuelle Softwarelösungen von A bis Z. Mit neusten Technologien und beeindruckend für Nutzer.

Unterstützung & Befähigung

Wir geben unsere Erfahrung aus unzähligen Projekten gerne weiter. In Form von punktueller Kompetenzergänzung, Schulung und Beratung.